|
Geschrieben von: H. Maaß
|
|
Montag, 09. Oktober 2006 um 08:33 Uhr |
|
Seite 1 von 2 LehrgängeGrundausbildung - TruppmannausbildungTruppmann I (ehemals Grundlehrgang) Ein 70-stündiger Lehrgang ist erforderlich, bevor bei der Freiwilligen Feuerwehr Mitglieder freiwillig an Brand- und Hilfeleistungseinsätzen teilnehmen dürfen. In praktischen Übungen und theoretischen Unterweisungen lernen alle neu angehenden Feuerwehrmitglieder die für den Einsatzdienst notwendigen Fertigkeiten. Der Truppmann I ist die erste Ausbildungsstufe in der Laufbahn eines Feuerwehrmitgliedes.
Truppmann II Als nächstes steht nun die über zwei Jahre dauernde, 80-stündige Standortausbildung in den jeweiligen Ortsfeuerwehren auf dem Programm. Erst danach ist die bei der Feuerwehr so genannte Truppmann II Ausbildung vollständig abgeschlossen und der Weg für die Teilnahme an weiteren Fach- und Führungslehrgängen frei.
Die Feuerwehrausbildung muss mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen werden. Die theoretische Prüfung umfasst 25 Fragen, die im Multiple-Choice-Verfahren (ankreuzen der richtigen Antwort) beantwortet werden müssen. Im praktischen Teil muss ein Löscheinsatz bewältigt werden. Technische LehrgängeMaschinist (Ma) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen des Fahrzeuges und der maschinell angetriebenen Geräte des Fahrzeugs. Vorraussetzung für die Ausbildung zum Maschinist ist die abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann und die Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse (C1 oder C). Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden und findet in einem Lehrgang auf Landkreisebene statt.
Sprechfunker im Bereich BOS (Me) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mittels der im Feuerwehrdienst üblichen Sprechfunkgeräten. Voraussetzung für die Ausbildung ist der erfolgreich abgeschlossene Truppmann I Lehrgang. Die mindestens 16-stündige Ausbildung wird auf Landkreisebene durchgeführt.
Atemschutzgeräteträger (AGT) Lehrgang für Feuerwehrmitglieder, die unter Verwendung umluftunabhängiger Atemschutzgeräte eingesetzt werden. Neben der technischen Einweisung liegt ein Ausbildungsschwerpunkt in der Vermittlung der Einsatztaktik und dem Erkennen und Beurteilen von Gefahren während des Einsatzes unter Atemschutz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht über 50 Jahre alt sein und den Truppmann I Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Sie müssen vor Beginn der Ausbildung ein ärztliches Zeugnis über die Tauglichkeit nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, Gruppe 3, vorlegen Die mindestens 28 Stunden dauernde Ausbildung wird auf Landkreisebene durchgeführt.
Für die Befähigung als AGT müssen jährlich mindestens zwei Übungen unter Atemschutz und eine Belastungsprüfung in der Übungstrecke der FTZ absolviert werden. Zusätzlich muss die ärztliche Untersuchung nach G26-3 mindestens alle drei Jahre wiederholt werden.
|
|
Aktualisiert ( Dienstag, 09. Juni 2009 um 10:17 Uhr )
|